25 August 2022

Kampfjet-Abstimmung ist nicht vor Offertenschluss möglich

Erst vergangene Woche hatte ein linkes Bündnis aus SP, Grünen und Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (Gsoa) das Volksbegehren bei der Bundeskanzlei eingereicht. Dieses fordert, dass der Bund keine Kampfflugzeuge des Typs F-35 Lightning II des Herstellers Lockheed Martin Corporation beschafft. Weil die Zeit bis zum Offertenschluss am 31. März 2023 drängt, legte das Initiativkomitee einen ambitionierten Zeitplan für die Behandlung des Geschäfts vor. Das Ziel war eine Volksabstimmung am 12. März 2023.

So weit wird es aber nicht kommen. Der Bundesrat wird die Botschaft bis zur Wintersession verabschieden, wie er am Mittwoch bekanntgab. Das ist zwar schnell, aber nicht schnell genug. Damit eine Abstimmung im März möglich gewesen wäre, hätte das Geschäft bereits in der Herbstsession vom September von den Räten behandelt werden müssen, damit der Bundesrat bis spätestens am 9. November 2022 die Vorlage zum Gegenstand des Urnengangs im März hätte erklären können.

Das federführende Verteidigungsdepartement VBS um Bundesrätin Viola Amherd schreibt nüchtern, dass der geforderte Zeitplan der Initiantinnen und Initianten nicht möglich sei. Es werde deshalb keine Volksabstimmung vor Auslaufen der Gültigkeit der Offerten im März 2023 geben.

Die Gegner des F-35-Kampfjets sind anderer Meinung und reagierten empört auf den vom Bundesrat präsentierten Zeitplan. „Die Allianz gegen den F-35 verurteilt dieses feige Ausweichmanöver“, heisst es in einer Mitteilung.

Die Initiative könnte sodann im Frühjahr 2023 obsolet werden, wenn die Schweiz die Beschaffungsverträge unterzeichnet. Ob die Initiantinnen und Initianten das Volksbegehren dann zurückziehen würden, liessen sie zuletzt offen.

(text:sda/bild:pixabay)