23 Juli 2025

Ist das Berner Tempo-30-Moratorium rechtens?

In der Wintersession 2024 hat der Grosse Rat des Kantons Bern eine Motion angenommen, die ein Moratorium für Tempo 30 auf „vekehrsorientierten“ Strassen fordert. Darauf hat der Kanton beispielsweise die Einführung von Tempo 30 auf der Kantonsstrasse in Worben sistiert, ensprechende Anträge in Schüpfen und Bleienbach hat Bern abgelehnt. Auf eine Anfrage im Grossen Rat durch Grossrat Urs Scheuss (Grüne), welche von den Gemeinden geplanten Anordnungen von Tempo 30 der Kanton nicht bewilligen werde heisst es vom Regierungsrat lediglich, er habe keine Übersicht zu geplanten Projekten auf Gemeindestrassen. Vom Regierungsrats heisst es aber, dass selbst wenn das kantonale Tiefbauamt nach der Prüfung einer Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit zum Schluss kommt, dass Tempo 30 nötig, zweck- und verhältnismässig ist, der Kanton auf die Einführung verzichtet, gestützt auf das vom Grossen Rat verabschiedete Moratorium.

Scheuss sieht in dieser Praxis einen eklatanten Eingriff in die Gemeindeautonomie. Zudem sieht er die rechtliche Grundlage nicht gegeben. Der Regierungsrat habe in der Motionsantwort selber geschrieben, dass die Rechtslage für das Moratorium auf wackeligen Beinen stehe, so Scheuss, ein solches müsste der Bund beschliessen. Tatsächlich gibt es auf Bundesebene einen entsprechenden Vorstoss, dieser ist allerdings noch kein Gesetz. Scheuss ist überzeugt, dass die Einführung für Tempo-30-Zonen also immer noch rechtens ist. Gemeinden könnten also argumentieren, dass das Vorgehen des Kantons illegal ist, so Scheuss gegenüber Radio BeO.

Scheuss ist nun gespannt, ob die eine oder andere Gemeinde oder Stadt rechtlich gegen das Moratorium vorgeht. Eine Überlegung sei auch, im Grossen Rat eine Motion zur Aufhebung des Moratoriums einzureichen.

(text:csc/bild:beo-archivbild)