1 Oktober 2026

Interlakner AirBnB-Initiative ist gültig

Die Initiative, welche Kurzzeitvermietungen auf 90 Tage pro Jahr beschränken möchte, ist gültig. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlilchten Urteil des bernischen Verwaltungsgerichts hervor. Dieses wies eine beschwerde gegen die Initiative ab. Eingereicht hatte diese ein Hausbesitzer, welcher Kurzzeitvermietungen anbietet. Er sah unter anderem die Wirtschaftsfreiheit gefärdet. Das Gericht wiederum verwies auf die angespannte Lage auf dem Interlakner Wohnungsmarkt. Der Schutz von bezahlbarem Wohnraum sei im öffentlichen Interesse. Dieses wiege in diesem Fall schwerer als private Eigentumsinteressen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

(text:csc,sda/bild:csc)