27 Dezember 2024

Installationsplatz Mitholz beim Blausee kommt vors Bundesgericht

Nach intensiven rechtlichen Abklärungen und Gewichtungen hat die Blausee AG beschlossen, den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, der die Beschwerde gegen den geplanten Installationsplatz Mitholz im Zusammenhang mit dem Teilausbau des Lötschberg-Basistunnels letzte Woche abwies, ans Bundesgericht weiterzuziehen.

Die Blausee AG sieht zahlreiche rechtliche Unstimmigkeiten und hat verschiedene Anfechtungspunkte identifiziert. Insbesondere bemängelt sie, dass das Gericht massgebende Aspekte nicht oder nur unzureichend berücksichtigt hat, heisst es in einer Mitteilung. Darüber hinaus stehen die Schlussfolgerungen des Bundesverwaltungsgerichts nach Auffassung der Blausee AG im Widerspruch zu geltendem Bundesrecht sowie den bestehenden Nutzungsplänen und Überbauungsordnungen. Besondere Bedenken bestehen hinsichtlich der geplanten Errichtung des Installationsplatzes auf einer illegalen Deponie.

Anders als die Blausee AG zeigte sich letzte Woche die BLS AG positiv über den Entscheid des Bundesverwaltungsgericht. Sie hoffte, dass dieser Entscheid nicht vors Bundesgericht weitergezogen wird.

(text:pd,jae/bild:beo)