20 September 2021

Immunität von Sibel Arslan und Stefan Keller wird nicht aufgehoben

Nun ist der Entscheid endgültig: Nach der Immunitätskommission des Nationalrats hat auch die zuständige Kommission des Ständerats beschlossen, die Immunität von Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne/BS) nicht aufzuheben. Dies teilte die Kommission des Ständerats am Montag mit. Die Kommissionen hatten sich mit einem Gesuch der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt vom 6. Juli 2021 zu befassen. Der Entscheid ist damit endgültig. Gegen Arslan darf nicht ermittelt werden.

Ihr wurde vorgeworfen, am 14. Juni 2020 in Basel eine rechtswidrige Frauenstreik-Demonstration unterstützt und die Polizeikräfte an den mehrfach angekündigten Amtshandlungen gehindert zu haben. Dabei habe sie sich unter anderem wegen Hinderung einer Amtshandlung und der Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, strafbar gemacht und gegen die Covid-2-Verordnung verstossen.

Auch die Immunität des ehemaligen Fifa-Sonderermittlers Stefan Keller wird nicht aufgehoben. Der Entscheid ist mit dem Nein der Immunitätskommission des Ständerats endgültig. Der Entscheid gegen die Aufhebung sei einstimmig gefallen, teilten die Parlamentsdienste am Montag mit. Zuvor hatte sich bereits die zuständige Kommission des Nationalrats einstimmig gegen eine Aufhebung er Immunität ausgesprochen.

Keller wurde Amtsgeheimnisverletzung vorgeworfen, wegen Aussagen, die er in der Januar-Ausgabe der juristischen Fachzeitschrift „Plädoyer“ machte. Keller gab darin Inhalte eines zu diesem Zeitpunkt noch hängigen und nicht öffentlichen Beschwerdeverfahrens preis. Keller war vor einem Jahr als ausserordentlicher Bundesanwalt damit beauftragt worden, informelle und nicht protokollierte Treffen von Ex-Bundesanwalt Michael Lauber und Fifa-Präsident Gianni Infantino zu untersuchen.

(text:sda/bild:unsplash)