
Höheres Rentenalter ist für den Bundesrat zurzeit keine Option
Der Bundesrat plant die nächste AHV-Reform ohne Erhöhung des Rentenalters. Aber er will darauf hinwirken, dass die Menschen länger erwerbstätig bleiben. Erste Stossrichtungen für eine Reform für die Jahre 2030 bis 2040 liegen vor.
Auf die AHV kommen Ausgaben zu, die sie mit ihren heutigen Einnahmen nicht decken kann. Immer mehr ältere Menschen leben in der Schweiz, und in den kommenden Jahren gehen weitere Babyboomer in Pension. Milliarden kostet die bereits beschlossene 13. AHV-Rente, und weitere Kosten könnten mit der Abschaffung der AHV-Heiratsstrafe kommen.
Ohne Gegenmassnahmen drohen Milliardendefizite: 2030 hätte die AHV gemäss Schätzungen ein Umlagedefizit von rund 2,5 Milliarden Franken, und 2040 wären es 5,7 Milliarden Franken. Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Finanzierung der 13. AHV-Rente betrüge das Defizit 2030 500 Millionen und 2040 4 Milliarden Franken. Die Finanzierung des „Dreizehnten“ ist aber noch nicht beschlossen. Die Vorschläge des Bundesrats dazu sind umstritten.
Unbestritten ist jedoch, dass die AHV ab 2030 Reformen braucht. Das Parlament bestellte eine Vorlage dazu bis Ende 2026. An seiner Sitzung vom Mittwoch legte der Bundesrat erste Stossrichtungen für diesen Reformschritt fest, wie er am Donnerstag mitteilte. Ein höheres Renten-Referenzalter ist für ihn zurzeit keine Option.
(text:sda/bild:keystone)