28 Februar 2024

Hanfbauer überschreitet Grenze der Notwehr mit Schrotschuss-Abgabe

Die Verurteilung eines Berner Hanfbauern zu einer Freiheitsstrafe von 46 Monaten ist rechtskräftig. Der Mann schoss 2016 auf seinem Hof mit Schrotmunition auf bereits flüchtende Eindringlinge. Damit hat er laut Bundesgericht die Grenze der zulässigen Notwehr überschritten.
Der Bauer argumentierte im Wesentlichen damit, bei der Schussabgabe in rechtfertigender Notwehr gehandelt zu haben. Laut dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts müssen jedoch mehrere Voraussetzungen erfüllt sein, damit Notwehr rechtmässig ist. So muss eine Person angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht werden und die Abwehr muss aufgrund der Umstände als verhältnismässig erscheinen.

(text:pd/bild:pixabay)