5 Mai 2021

Härtefallhilfe auch für grosse Unternehmen im Kanton Bern

Der Regierungsrat hat das Verfahren für die Bemessung der Härtefallhilfe an grosse Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über fünf Millionen Franken festlegt. Er hält an seinem bewährten Vollzug mittels Vergütung der effektiven Fixkosten fest. Die Beiträge an grosse Unternehmen werden vollständig vom Bund finanziert, der Kanton ist für den Vollzug verantwortlich und trägt die Vollzugskosten.

Mit der Anpassung der Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes vom 31. März 2021 wird die Härtefallunterstützung für grosse Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über fünf Millionen Franken deutlich ausgebaut. Neu können solche Unternehmen in der Regel bis zu fünf Millionen und unter Erfüllung von zusätzlichen Voraussetzungen bis zu zehn Millionen Franken Härtefallunterstützung (à-fonds-perdu) beantragen. Die Beiträge werden vollständig vom Bund finanziert, der Kanton trägt die Vollzugskosten.

Für die Unterstützung grosser Unternehmen sieht die Bundeslösung kein national einheitliches Vorgehen bei der Beitragsbemessung vor. Zwar legt sie pauschale Fixkostenanteile am Umsatz in drei Kategorien fest. Diese können jedoch von den Kantonen angepasst werden, um eine Überentschädigung zu vermeiden. Bereits in der Konsultation hatte sich der Regierungsrat gegen Pauschalen für grosse Unternehmen ausgesprochen. Der Regierungsrat befürchtet, dass mit einer Einteilung in nur drei pauschale Fixkostenkategorien viele Unternehmen eine zu hohe oder zu tiefe Unterstützung erhalten.

Der Regierungsrat hat verschiedene Varianten für die Umsetzung geprüft und entschieden, die Höhe der Beiträge für grosse Unternehmen gemäss dem bisherigen kantonalen Verfahren festzulegen. Ausschlaggebend bleiben somit die effektiven Fixkosten der Unternehmen. Die vom Bund vorgegebenen Fixkostenpauschalen werden dabei als Maximalansätze berücksichtigt: Falls der berechnete Beitrag höher ist als derjenige gemäss Fixkostenpauschale, wird der Beitrag gekürzt. Diese Lösung orientiert sich soweit wie möglich am bisherigen Vollzug.

(text:pd/bild:pixabay)