Stadt Bern – Gültige Mindestlohninitiative
Drei Wirtschaftsverbände und eine Privatperson haben gegen die Gültigkeitserklärung der Volksinitiative «Ein Lohn zum Leben. Für einen Mindestlohn in der Stadt Bern.» durch den Gemeinderat der Stadt Bern eine Beschwerde eingereicht. Regierungsstatthalterin Ladina Kirchen weist die Beschwerde vom 21. Februar 2025 mit Entscheid vom 21. August 2025 vollumfänglich ab.
Die Beschwerdeführenden machten einerseits zusammenfassend geltend, die Einführung eines Mindestlohnes verletze das Grundrecht der Wirtschaftsfreiheit, das Gebot der Rechtsgleichheit sowie den Grundsatz des Vorrangs des Bundesrechts.
Das Bundesgericht hat mehrfach festgehalten, dass die Einführung einer Mindestlohnregelung einen sozialpolitischen Zweck – namentlich die Bekämpfung von Armut – verfolge. Die Höhe des vorgesehenen Mindestlohnes von CHF 23.80 steht im Einklang mit den bundesrechtlichen Kriterien, wonach der Mindestlohn «auf einem relativ tiefen Niveau anzusiedeln ist, nahe am Mindesteinkommen, welches sich aus dem System der Sozialversicherungen bzw. der Sozialhilfe ergibt». Gestützt auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung verneint die Regierungsstatthalterin die Verletzung des Grundrechts der Wirtschaftsfreiheit und beurteilt die Einführung eines Mindestlohnes von CHF 23.80 als zulässige sozialpolitische Massnahme. Mindestlöhne sind zudem mit dem Gebot der Rechtsgleichheit vereinbar, da auf dem gesamten Stadtboden der gleiche Mindestlohn entrichtet wird. Letztendlich sieht die Regierungsstatthalterin mit der Einführung eines Mindestlohnes auch den Vorrang des Bundesrechts nicht verletzt.
(text:pd/bild:unsplash)