25 September 2025

Grossraubtierinitiative bedingt zurückgezogen

Das Initiativkomitee hat die Staatskanzlei darüber informiert, dass es die Volksinitiative «Für einen Kanton Bern mit regulierbarem Grossraubtierbestand!» bedingt zurückzieht. Der Grosse Rat hatte die Initiative, die eine Verfassungsänderung zur Folge gehabt hätte, in der Herbstsession (11.09.2025) abgelehnt. Hingegen stimmte das Parlament einem Gegenvorschlag mit Anpassungen auf Gesetzesebene zu. Das Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes über Jagd und Wildtierschutz (JWG) ist per 1. Februar 2026 geplant, sofern gegen die Vorlage kein Referendum ergriffen wird und zustande kommt.

Die Initiative sei zurückgezogen, sofern gegen den Gegenvorschlag kein Referendum zustande kommt, präzisiert Mit-Initiant Thomas Knutti (Nationalrat SVP, Därstetten). Sollte es zum Referendum kommen, werde die Initiative der Stimmbevölkerung vorgelegt.

Man könne, wenn auch etwas zähneknirschend, mit dem Gegenvorschlag leben, so Knutti gegenüber Radio BeO. Es sei halt etwas ironisch, dass beim Gegenvorschlag Luchs und Goldschakal ausgeklammert worden seien, just wo doch ein Luchs im Kandertal Probleme machte. Aber nun sei der Wolf endlich einmal im kantonalen Jagdgesetz verankert.

Die Änderung des Jagdgesetz besagt, dass der Grossraubtierbestand einerseits nicht weiter gefördert werden darf und andererseits, dass der Kanton seinen Spielraum bei der Regulation von Wolf und Bär ausschöpft. Die Genehmigung  von Wolfsabschüssen liegt aber weiterhin beim Bund.

(text:pd,csc/bild:unsplash)