12 November 2025

Grossratsmitglieder sollen sich vertreten lassen sollen

Grossrätinnen und Grossräte des Kantons Bern sollen sich während des Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsurlaubes für mindestens zwei Sessionen vertreten lassen können. Diese Änderung der Kantonsverfassung und des Grossratsgesetzes schlägt das Büro des Grossen Rates basierend auf einer überwiesenen Motion vor. Die Vetretung würde nach den Grundsätzen des Nachrückens bei Rücktritten erfolgen. Der Kanton Bern kennt aktuell keine Stellvertretungsregelung im Parlament.

Zudem sollen Grossratsmitglieder vorsorgeversichert werden. Aktuell gibt es keine berufliche Vorsorge für das Grossratsmandat. Damit möchte der Kanton eine Vorsorgelücke schliessen.

Die entsprechenden Teilrevisionen der Kantonsverfassung und des Grossrats- und Pensionskassengesetzes geht nun und bis zum 15. Februar in die Vernehmlassung.

(text:csc/bild:adu)