1 Februar 2024

Grossratskommission will Zentrumsbonus für Gemeindefusionen erhöhen

Gemeindefusionen sollen im Kanton Bern gezielter gefördert werden. Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) begrüsst die Totalrevision des Gemeindefusionsgesetzes, beantragt jedoch einen höheren Zentrumsbonus. Damit soll der Anreiz für strategische Gemeindefusionen zusätzlich verstärkt werden.

Der Regierungsrat will Gemeindefusionen gezielter fördern. Im Vordergrund der Totalrevision des Gemeindefusionsgesetzes steht mit dem Zentrumsbonus ein neues finanzielles Förderinstrument. Damit wird ein Anreiz für alle politischen Gemeinden geschaffen, sich an einem Zusammenschluss mit einer Zentrumsgemeinde zu beteiligen. Fusionen um oder mit Zentren werden dadurch gezielter als bisher gefördert. Die SAK begrüsst die neue Stossrichtung in der Gemeindefusionspolitik. Damit wird dem Auftrag des Grossen Rates, gezielt strategische Gemeindefusionen zu fördern, Rechnung getragen.

Die SAK-Mehrheit beantragt jedoch eine Erhöhung des Zentrumsbonus. Der Zentrumsbonus besteht aus zwei Elementen: Erstens aus einer bevölkerungsabhängigen Grundpauschale abhängig von der Wohnbevölkerung der Gemeinde nach dem Zusammenschluss. Und zweitens aus einem Zusammenlegungsfaktor, welcher Fusionen von drei und mehr Gemeinden zusätzlich fördert. Nach Willen der SAK-Mehrheit soll sich der Zusammenlegungsfaktor ab drei an der Fusion beteiligten Gemeinden für jede weitere Gemeinde um 0,4 statt 0,2 erhöhen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Verdoppelung des Faktors ein zusätzlicher Anreiz sein kann, mehr Gemeinden in ein Fusionsprojekt miteinzubeziehen.

Die Kommissionsminderheit hält hingegen am Antrag des Regierungsrates fest. Aus ihrer Sicht ist eine Erhöhung des Faktors vor dem Hintergrund der Finanzlage des Kantons nicht angebracht. Zudem bezweifelt sie die Wirkung eines zusätzlichen finanziellen Anreizes.

Die SAK begrüsst, dass am Prinzip der Freiwilligkeit festgehalten wird. Ebenfalls positiv bewertet wird, dass weiterhin auch andere Gemeindezusammenschlüsse von der finanziellen Basisunterstützung sowie vom Beratungsangebot des Kantons profitieren können.

Der Grosse Rat wird sich in der Frühlingssession 2024 mit der Gesetzesrevision befassen.

(text:pd/bild:csc)