17 Februar 2026

Grossratskommission will Unternehmen nicht von Kirchensteuer befreien

Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) will bei den Kirchensteuern für juristische Personen am Status quo festhalten. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Freigrenze für Unternehmen mit Gewinnen unter 700 000 Franken unterstützt eine Mehrheit der SAK nicht. Die Einbussen für die Kirchgemeinden wären zu gross.

Die SAK hat den Bericht des Regierungsrates zur Weiterentwicklung der Kirchensteuer juristischer Personen vorberaten. Sie hat den Bericht mit Interesse zur Kenntnis genommen und würdigt die breite Auslegeordnung. Der Bericht verschafft erstmals einen Überblick über die Thematik und bietet eine gute Diskussions- und Entscheidgrundlage.

Heute bezahlen juristische Personen, unter anderen Unternehmen, Kirchensteuern an die drei Landeskirchen, die in ihrer Sitzgemeinde bestehen. Im Gegensatz zu natürlichen Personen können Unternehmen nicht aus der Kirche austreten und sich so von der Steuer befreien. Ein Vorstoss im Grossen Rat forderte deshalb, dass die Kirchensteuer für juristische Personen freiwillig werden soll. Im Auftrag des Grossen Rates hat der Regierungsrat verschiedene Varianten zur Weiterentwicklung der Kirchensteuer für Unternehmen geprüft.

Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat vor, dass neu nur noch juristische Personen mit einem Gewinn über 700 000 Franken Steuern bezahlen sollen. Damit würden 97 Prozent der Berner Unternehmen keine Kirchensteuern mehr bezahlen. Sie könnten künftig frei entscheiden, ob und welche Kirchen oder Religionsgemeinschaften sie mit einer Spende unterstützen möchten. Gewinnstarke Unternehmen sollen jedoch weiterhin Steuern bezahlen, um ihre soziale Verantwortung zu bewahren. Diese stand ursprünglich bei der Einführung der Kirchensteuerpflicht im Vordergrund.

Kirchgemeinden finanzieren mit den Steuereinnahmen wichtige Aufgaben in den Bereichen Soziales, Bildung und Kultur. Diese Leistungen sind nach Ansicht der SAK von hohem gesellschaftlichem Wert und sollen auch künftig gewährleistet werden. Deshalb lehnt die Kommission eine Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen ab.

Auch wenn eine Freigrenze für Unternehmen mit Gewinnen unter 700 000 Franken eingeführt würde, wie es der Regierungsrat vorschlägt, erachtet eine Mehrheit der SAK die Einbussen für die Kirchgemeinden als zu hoch. Deshalb beantragt sie mit einer Planungserklärung, am Status quo festzuhalten. Die SAK-Minderheit hingegen stellt sich hinter den Vorschlag des Regierungsrates und befürwortet die Einführung einer Freigrenze.

(text:pd/bild:csc)