20 August 2024

Grossratskommission: Jährlich 29 Millionen für die Landeskirchen

Der Kanton Bern unterstützt die drei Berner Landeskirchen mit einem Beitrag für ihr breites Angebot an Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse. So sieht es das totalrevidierte Landeskirchengesetz vor. Basis für die Berechnung des Beitrags sind die Berichte der Landeskirchen, die erstmals einen umfassenden Überblick über ihre vielfältigen Leistungen vermitteln. Für die Beitragsperiode 2026–2031 sollen die Kirchen jährlich insgesamt 29,36 Millionen Franken erhalten.

Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen SAK unterstützt die drei Berichte sowie den Kreditantrag des Regierungsrats. Sie würdigt die Leistungen der Kirchen und anerkennt deren grossen Aufwand im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Das Angebot umfasst etwa Kinder- und Jugendarbeit, die Begleitung von Armutsbetroffenen und Betagten sowie seelsorgerliche Leistungen. Dennoch beantragt die SAK einige Änderungen. In den Berichten der Landeskirchen fehlt ihr eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema Missbrauch in der Kirche. Sie fordert den Regierungsrat daher auf, dafür zu sorgen, dass dies zukünftig in die Berichterstattungen aufgenommen wird. Weiter ist die SAK der Ansicht, dass der Reporting-Prozess aktuell für alle Beteiligten zu aufwendig ist. Sie fordert daher, diesen zu vereinfachen. Eine SAK-Minderheit beantragt ausserdem, beim Kantonsbeitrag auf einen Teuerungsausgleich zu verzichten.

Der Grosse Rat befasst sich in der Herbstsession mit dem Geschäft.

(text;pd/bild:csc)