15 November 2023

Grosshöchstetten vereinfacht das Baureglement

Im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision hat die Ortsplanungskommission die öffentliche Mitwirkung von Mitte 2023 ausgewertet. Der Gemeinderat als Planungsbehörde hat die Ergebnisse genehmigt und zu Handen der Vorprüfung durch den Kanton verabschiedet. Grundsätzlich wird das Gesamtbild der Mitwirkungseingaben als positiv beurteilt.

Verschiedene Vorschläge und berechtigte Eingaben führen dazu, einzelne Anpassungen vorzunehmen. So soll z.B. im Bereich der Niesenstrasse eine Aufzonung von W2 in W3 erfolgen. Im Sinne der Innenentwicklung und aufgrund der Nähe zum Bahnhof soll bei definierten Parzellen im Gebiet Viehmarktstrasse eine Nutzungsverdichtung erfolgen. Die Beeinträchtigung des Ortsbilds ist trotz der Hanglage bei einer Nutzungserhöhung um ein Geschoss vertretbar.

Ausserdem wird das Flachdachverbot im Ortsteil Schlosswil aufgehoben. Neu sind im ganzen Gemeindegebiet (ausser in der Wohnzone W2 Hang) Flachdachbauten zulässig. Zudem wird die minimale Dachneigung im Baureglement gestrichen, um mehr Handlungsspielraum bei der Dachgestaltung zu ermöglichen. Da Schlosswil im Ortsbildschutzgebiet liegt, muss bei Bauprojekten der Nachweis zur Einpassung ins Orts- und Landschaftsbild erbracht werden.

(text:pd/bild:beo)