14 Februar 2026

Grosser Rat vor zweiter Lesung des revidierten Sozialhilfegesetzes

Die Gesundheits- und Sozialkommission (GSoK) hat die anstehende Totalrevision des Sozialhilfegesetzes für die zweite Lesung im Grossen Rat vorberaten. Sie will das Selbstbehaltmodell aus dem Gesetz streichen. Die vom Regierungsrat überarbeitete Opferhilfestrategie empfiehlt die Kommission zur Kenntnisnahme. Sie schlägt dem Grossen Rat jedoch konkrete Umsetzungshinweise für den Regierungsrat vor in Form von Planungserklärungen.

Während der ersten Lesung waren einige offene Punkte des Sozialhilfegesetzes (SHG) zur erneuten Vorberatung zurückgewiesen worden. Die GSoK hat sich in den vergangenen Monaten erneut intensiv mit der Vorlage auseinandergesetzt und beantragt dem Grossen Rat einige wesentliche Änderungen.

Die ursprüngliche Vorlage des Regierungsrates hatte in Erfüllung einer Motion vorgesehen, dass die Gemeinden – trotz des grundsätzlich solidarischen Kostenteilers – einen Teil ihrer Sozialhilfekosten künftig selbst tragen. Dieser Selbstbehalt sollte die Gemeinden dazu bewegen, die Kosten für die Sozialhilfe möglichst gering zu halten. Das Modell erntete im Grossen Rat und in der Kommission jedoch bereits in der ersten Lesung Kritik: Die Kennzahlen, mit denen die individuellen Kostenfolgen für die Gemeinden berechnet werden, waren als ungenügend beurteilt worden. So hat eine Gemeinde beispielsweise keinen Einfluss darauf, wie hoch ihr Ausländeranteil ist oder wie viele Arbeitslose in ihr wohnen. Folglich sei der Selbstbehalt ungeeignet, die beabsichtigte Kostensenkung in der Sozialhilfe zu bewirken.

Die GSoK schlägt nun vor, den Selbstbehalt zu streichen. Stattdessen soll ein von der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion entwickeltes Transparenzmodell eingeführt werden. Dieses vergleicht zwar weiterhin die Sozialhilfekosten der Gemeinden, löst aber keine Kostenfolgen aus. Aufgrund der aktuell verfügbaren Daten sollen für diesen öffentlich zugänglichen Vergleich vorerst dieselben Kennzahlen herangezogen werden wie für das ursprüngliche Selbstbehaltmodell. Im Laufe der Zeit soll das Transparenzmodell aber unter Einbezug der Gemeinden weiterentwickelt werden. So sollen insbesondere Faktoren, welche die Sozialdienste mit ihrer Arbeitsqualität beeinflussen können, künftig im Vergleich mitberücksichtigt werden.

Ausserdem spricht sich die Kommission im Zusammenhang mit der Totalrevision des SHG dafür aus, den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen in der Sozialhilfe besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Insbesondere ihre Ausbildung sowie ihre soziale Teilhabe sollen mit sogenannten situationsbedingten Leistungen künftig stärker gefördert werden. Davon sollen auch Kinder und Jugendliche mit ausländischer Staatsangehörigkeit profitieren.

Gleichzeitig sieht die GSoK Stand heute davon ab, Sanktionsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der möglichen Einführung von Bezahlkarten für Asylsuchende einzuführen. Aus Sicht der Kommission hat der Regierungsrat zuerst die offenen Fragen zu klären, bevor Sanktionsmöglichkeiten im Gesetz verankert werden können.

Weiter hat die Kommission die Opferhilfestrategie 2026–2036 vorberaten. Der Grosse Rat hatte die ursprüngliche Strategie vor drei Jahren teilweise zurückgewiesen und zahlreiche Verbesserungen verlangt. Die vom Regierungsrat überarbeite Strategie fokussiert nach wie vor auf die Thematik Häusliche Gewalt. Opfer und ihre Angehörigen sollen mittels niederschwelliger und bedarfsorientierter Hilfsangebote gestärkt werden. Die Massnahmen wurden in der Strategie jedoch grundlegend überarbeitet und neu definiert.

Die GSoK begrüsst die neue Strategie und empfiehlt dem Grossen Rat die Kenntnisnahme. Sie unterstützt die Pläne zu einem versuchsweisen Aufbau eines Mädchenhauses, das Mädchen und jungen Frauen im Alter von 14 bis 20 Jahren einen geschützten Wohn- und Rückzugsort in einer akuten Gefährdungssituation bieten soll. Auch der angestrebten Fusion der kantonalen Opferhilfeorganisationen steht die Kommission grundsätzlich positiv gegenüber.

Planungserklärungen zur Umsetzung der Strategie
Zur Umsetzung der Strategie beantragt die GSoK dem Grossen Rat mehrere Planungserklärungen. So soll der Regierungsrat Massnahmen zu Prävention, Sensibilisierung und Intervention verbindlich konkretisieren. Er soll darauf achten, dass der dezentrale und niederschwellige Zugang zu den Angeboten erhalten bleibt und die behördliche Zuständigkeit bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche klarer geregelt wird. Mit dem Einsatz eines elektronischen Monitorings in Anlehnung an ein entsprechendes Pilotprojekt aus dem Kanton Zürich soll ausserdem ein ergänzendes Schutzinstrument geprüft werden. Schliesslich plädiert die Kommission dafür, dass die Umsetzung der Strategie nicht strikt kostenneutral erfolgen muss, sofern dadurch wirksame Massnahmen zum Opferschutz ermöglicht werden. Eine Minderheit der Kommission fordert darüber hinaus höhere Abgeltungen für die chronisch überlasteten Beratungsstellen.

Der Grosse Rat wird die zweite Lesung der Totalrevision des Sozialhilfegesetzes sowie die überarbeitete Opferhilfestrategie in der kommenden Frühlingssession beraten.

(text:pd/bild: pd webseite kanton)