28 November 2023

Grosser Rat hält an aufgezwungener Videoüberwachung fest

Der Kanton Bern soll an gefährlichen Orten auch gegen den Willen der betroffenen Gemeinde Videoüberwachung anordnen können. Das hat der Grosse Rat heute im Rahmen der zweiten Lesung der Teilrevision des Polizeigesetzes entschieden. Das mit knappen 78 Ja- zu 75 Nein-Stimmen.

Insbesondere die Ratslinke kritisierte den Eingriff in die Gemeindeautonomie. Das führe nur zu unnötigen Spannungen zwischen Kanton und Gemeinden. Ausserdem werde man den Eindruck nicht los, dass dieser Artikel nur eingeführt werden soll, weil gewisse Kantonsvertreter keine Freude an der Politik gewisser Gemeinden hätten, sagte sie auf Anspielung auf die Stadt Bern. Die GLP warnte vor einem unverhältnismmässigen bürokratischen Aufwand. Zudem würde mit dem Artikel wohl in erster Linie die Justiz beschäftigt: Sollte der Artikel zur Anwendung kommen, würde die Stadt Bern dagegen wohl Beschwerde führen.

Die Ratsmehrheit liess sich davon nicht überzeugen. Damit erhält der Kanton die vom Regierungsrat beantragte Kompetenz. Die Kosten einer erzwungenen Videoüberwachung würde zur Hälfte vom Kanton getragen, die andere Hälfte der betroffenen Gemeinde aufgebürdet.

(text:csc/bild:unsplash-symbolbild)