11 Oktober 2021

Grindelwald: Keine massive Verletzung der EWAP-Vorschriften

Im Mai 2020 warf Peter Roth der Einwohnergemeinde Grindelwald vor, die EWAP (Erstwohnungsanteilsplan)-Vorschriften weiterhin massiv zu verletzen. Der Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli klärte die
Vorwürfe ab. Er kommt zum Schluss, dass die Gemeinde die erforderlichen Lehren aus der kantonalen Untersuchung 2008 und der nachfolgenden Aufarbeitung der EWAP-Problematik
durch die Gemeinde gezogen hat und die EWAP-Vorschriften seither korrekt anwendet. Über 140 Fälle wurden durch das regierungsstatthalteramt aufgearbeitet, sagt Martin Künzi, Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli zu Radio BeO. Die meisten Fälle liegen dabei weit zurück, in den sieben beanstandeten Fällen zwischen 2014 und 2020 wurde der EWAP jeweils korrekt verfügt und im Grundbuch angemerkt, schreibt das Regierungsstatthalteramt. Korrekt sei, dass es bei zwei Fällen baupolzeilichen Klärungsbedarf gebe, das aufsichtsrechtlichen Anzeige sei aber ansonsten keine Folge zu leisten.

(text:pd&og/bild:unsplash)