3 Juli 2023

GPK kritisiert Behördenkommunikation zum Maskentragen

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats hat die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse durch die Bundesbehörden während der Corona-Pandemie untersucht. Bei der öffentlichen Kommunikation sowie beim Aufbau eines wissenschaftlichen Netzwerks ortete sie Verbesserungsmöglichkeiten.

Besonders was die Kommunikation zum Thema Masken betrifft, zeigte sich die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) mit den Bundesbehörden unzufrieden, wie aus einer Mitteilung vom Montag hervorgeht. Demnach vermisste die Kommission auch die transparente Darstellung jener Punkte, über die Unsicherheit herrschte oder bei denen die Meinungen auseinandergingen.

Die GPK-N kam zudem zum Schluss, dass in der öffentlichen Kommunikation der Bundesbehörden, namentlich jener des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), nur relativ wenig Bezug auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse genommen worden sei.

Weiter attestierte die GPK-N dem Bundesrat, sich bei seinen Beschlüssen zur Krisenbewältigung auf breit gefächerte und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse gestützt zu haben. Die Kommission begrüsste ausdrücklich die Bemühungen des BAG und des Innendepartements, dies zu ermöglichen. Auch die Arbeit der Covid-Taskforce beurteilte die GPK-N als gut.

Bei der Beschaffung und Verarbeitung der wissenschaftlichen Informationen hat die GPK-N laut Bericht aber gerade betreffend der ersten Wochen der Pandemie Schwächen festgestellt. So habe das BAG sein wissenschaftliches Netzwerk zu spät und ohne echte Strategie aufgebaut. Der Austausch mit den wissenschaftlichen Kreisen sei ausserdem in der ersten Phase von Unklarheiten und Misstrauen geprägt gewesen.

Sie begrüsse den Vorschlag des Bundesrates, im Hinblick auf künftige Krisen wissenschaftliche Ad-hoc-Beratungsgremien basierend auf einem interdisziplinären Netzwerk einzusetzen, teilte die GPK-N weiter mit. Den Vorschlag gelte es rasch zu konkretisieren.

Die GPK stützte sich bei ihrem Bericht auf eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) und auf Abklärungen der Kommission aus den vergangenen drei Jahren. Der Bundesrat sei aufgefordert worden, bis zum 4. Oktober zu den Feststellungen und Empfehlungen Stellung zu nehmen.

(text:sda/bild:sda)