Gewässerrichtplan Lütschinen nun in Kraft
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(03:19)
Wie weiss eine Gemeinde, wie weit sie sicher an einen Fluss heranbauen darf, und wo ist geregelt, wer für den Unterhalt von Ufermauern oder Dämmen zuständig ist? Seit dem 26.8.26 ist der neue Gewässerrichtplan für die Lütschine in Kraft, der genau solche Fragen beantwortet. Dabei funktioniere er wie eine Art Aufgabenbüchlein für Gemeinden und Schwellenkorporationen, erklärt Oliver Hitz, Projektleiter Wasserbau beim Kanton Bern, gegenüber Radio BeO.
Seit dem schweren Hochwasser an der Lütschine im Jahr 2005 wurden bereits viele Hochwasserschutzprojekte umgesetzt. Entsprechend komme der Richtplan eigentlich zu einem speziellen Zeitpunkt, so Hitz. Mit dem Richtplan könne zum einen aufgezeigt werden, wo beim Hochwasserschutz noch Defizite bestehen. Gleichzeitig geht es aber auch um Themen wie die Ökologie und darum, wie man das Flussgebiet künftig gestalten möchte. Zudem wird geregelt, wie man sich vor künftigen Klimaveränderungen wappnen will, welche Gebiete man künftig benötigt und wo kein Siedlungsraum entstehen darf, um den Raum stattdessen für künftige wasserbauliche Massnahmen freizuhalten.
Insgesamt betrifft der Gewässerrichtplan Lütschine einen Flusslauf von rund 50 Kilometern, der von Grindelwald respektive Lauterbrunnen bis hinunter an den Brienzersee reicht.
(tect:chl/bild:pd-zvg_ingenta ag, 2020)