
Gesetzesänderung bei Beschwerden gegen ärztliche Anordnung einer fürsorgerischen Unterbringung?
Künftig soll bei Beschwerden gegen eine ärztliche Anordnung einer fürsorgerischen Unterbringung nur noch eine Richterin bzw. einen Richter darüber urteilen. Die Justizkommission des Grossen Rates begrüsst die entsprechende Gesetzesänderung. Die Mehrheit der Kommission sieht darin eine Effizienzsteigerung und eine Entlastung des Kindes- und Erwachsenenschutzgerichtes. Die Minderheit der Kommission fordert aber, dass in solchen Fällen weiterhin drei Personen darüber urteilen sollen: Vor allem, weil besonders verletzliche Personen davon betroffen sind und mit dem Wegfallen der zwei Fachrichtern eine gewisse fachliche Einschätzung fehlt.
Die definitive Entscheidung dazu fällt im Grossen Rat.
(text:jkä/bild:beo)