8 Juli 2022

Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) geht an den Grossen Rat

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Vorlage zum neuen Behindertenleistungsgesetz (BLG) am 6. Juli 2022 zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Mit dem neuen Gesetz wird es zu einem Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung kommen. Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) erarbeitete das Gesetz in Zusammenarbeit mit einer Begleitgruppe bestehend aus Verbänden und weiteren Delegierten. Die neue Finanzierungsform wurde in einem langjährigen Pilotversuch getestet. Alle strategischen Versorgungsziele und die wesentlichen Systemelemente, die vom Bundesrat und vom Grossen Rat 2011 verabschiedet wurden, konnten beibehalten werden.

Menschen mit einem behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf sollen mit der Einführung der subjektorientierten Finanzierung die Wahl haben, ob sie in einem Heim Betreuungsleistungen erhalten oder ob sie diese Leistungen zuhause beziehen wollen. Die GSI hat nun die gesetzlichen Grundlagen dazu geschaffen, die sich am Unterstützungsbedarf jedes einzelnen Individuums orientieren. Der Systemwechsel hat den Vorteil, dass Menschen mit Behinderungen nicht oder weniger rasch einen Heimplatz benötigen, denn sie können künftig zusätzliche ambulante Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen. Ein besonderer Vorteil ist, dass die Leistungen von betreuenden Angehörigen entschädigt werden können.

Die Schweiz und der Kanton Bern haben grundsätzlich ein gut funktionierendes Unterstützungssystem für Menschen mit Behinderungen, das jedoch nicht alle Bedürfnisse und Situationen optimal abdeckt. Eine Zwischenanalyse zeigte, dass der Bedarfsabklärungsprozess vereinfacht werden muss. Die GSI hat daher entschieden, die Methode IHP («Individueller Hilfsplan») einzusetzen. Mit diesem Instrument wird der behinderungsbedingte Betreuungsbedarf ermittelt. Mit IHP verbunden sind auch Vereinfachungen im Abklärungsprozess und insbesondere eine interkantonale Vergleichbarkeit.

Bauten und Umbauten von Institutionen im Behindertenbereich sollen künftig analog zum Alters-, Jugend- und Kinderbereich über eine Infrastrukturpauschale finanziert werden. Die Abkehr von den heutigen Investitionskrediten wird die kantonale Investitionsrechnung entlasten.

Der Gesetzesentwurf des Behindertenleistungsgesetzes geht nun in den Grossen Rat. Die GSI geht davon aus, dass die Umsetzung per 2024 erfolgen kann.

(text:pd/bild: