16 Juni 2026

Gericht verurteilt Familie wegen Menschenhandels in Gstaad

Eine serbischstämmige Familie ist am Dienstag vor Gericht wegen Menschenhandels im Berner Oberland verurteilt worden. Den drei Angeklagten wurde vorgeworfen, jahrelang Landsfrauen in die Schweiz gelockt und in Gstaad als Putzkräfte und Kindermädchen ausgebeutet zu haben.

Das erstinstanzliche Regionalgericht Berner Oberland sah in der heute 68-jährigen Mutter die Hauptangeklagte. Auch die 48-jährige Tochter sei aktiv beteiligt gewesen. Der 76-jährige Ehemann hingegen erachtete das Gericht als Gehilfen der beiden Frauen.

Der schwerwiegendste Vorwurf lautete auf Menschenhandel. Daneben wurde das Trio zahlreicher weiterer Delikte angeklagt, etwa Wucher, Nötigung, Verstösse gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz oder gegen das AHV-Gesetz. 40 Fälle hatte die Staatsanwaltschaft zur Anklage gebracht.

Da die Drahtzieher nicht immer gleich vorgingen und auch in wechselnder Zusammensetzung agierten, musste das Gericht jeden Fall einzeln unter die Lupe nehmen.

Nicht in allen Fällen kam es zum Schuldspruch wegen Menschenhandels, aber in einem guten Dutzend Fälle sah das Gericht den Tatbestand als erfüllt an. Daneben gab es Schuldsprüche in einer Vielzahl der anderen Anklagepunkte.

Es seien schwerere Fälle von Menschenhandel vorstellbar, hielt Gerichtspräsident Jan Grunder am Dienstag bei der Bekanntgabe des Urteils fest. So seien die Opfer beispielsweise nicht eingesperrt worden und hätten auch einen Lohn erhalten, wenn auch einen viel zu geringen. Er sprach von einem mittelschweren Verschulden.

Das Verfahren sei nicht rasch genug abgewickelt und die Angeklagten seien zu einem gewissen Grad durch die Medienberichterstattung vorverurteilt worden. Der Gerichtspräsident berücksichtigte diese Argumente bei der Strafzumessung zugunsten der Angeklagten. Im Fall der Hauptangeklagten Mutter räumte er auch eine Strafreduktion ein, weil die Frau schwer krank sei.

Andererseits machte Grunder auch klar, dass die Drahtzieher über Jahre unbehelligt agieren und wirtschaftlich und sozial schwächere Landsfrauen ausnehmen konnten. Die Familie habe davon wirtschaftlich profitiert. Dass die Familie nur armen Landsfrauen habe helfen wollen, wies der Gerichtspräsident klar ins Reich der Schutzbehauptungen.

Ein solches System mit Billig-Putzkräften habe aber nicht zuletzt auch deshalb so gut funktioniert, weil alle weggeschaut hätten: Agenturen, die allerlei Dienstleistungen den Schönen und Reichen vermittelten, Hotels und Chaletbesitzer.

Das Gericht verurteilte die Mutter zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren, einer bedingten Geldstrafe von 123 Tagessätzen zu 30 Franken und einer Busse von 500 Franken. Ausserdem sprach das Gericht einen Landesverweis von 11 Jahren aus.

Den Vater verurteilte es zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. 18 Monate davon sind bedingt. Auch er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 137 Tagessätzen zu 30 Franken. Der Landesverweis wurde auf acht Jahre festgesetzt.

Die Tochter verurteilte das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Dazu kommen eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagen zu 30 Franken und eine Busse von 400 Franken.

Die Verteidiger hatten in ihren Plädoyers jeweils Freisprüche in den schwerwiegendsten Punkten, namentlich Menschenhandel, verlangt. Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen zwischen über neun und über zwölf Jahren verlangt.

Die nun ausgefällten Strafen liegen unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, sind aber auch „weit weg“ von den Forderungen der Verteidigung, wie Rechtsanwalt Manuel Rohrer der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Rand der Urteilseröffnung sagte. Ob gegen das Urteil Berufung eingelegt wird, war am Dienstag noch nicht klar. Man wolle zunächst das Urteil genauer analysieren, hiess es von allen Seiten.

(text:sda/bild:keystone)