21 März 2023

Gericht Arbon spricht Hefenhofen-Bauer in vielen Punkten frei

Das Bezirksgericht Arbon TG hat am Dienstag den als Hefenhofen-Bauer bekannt gewordenen Landwirt in mehreren Anklagepunkten freigesprochen. Es sprach ihn der Tierquälerei teilweise schuldig. Das Gericht verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten.

Zudem erhielt der Beschuldigte eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 10 Franken. Ein Tätigkeitsverbot sprach das Gericht nicht aus. Für die Verunglimpfungen in den Medien wurde ihm eine Genugtuung von 6000 Franken zugesprochen.

Mit dem nun vorliegenden erstinstanzlichen Urteil hat im „Fall Hefenhofen“ die Justiz das letzte Wort noch nicht gesprochen. Der Entscheid des Bezirksgerichts kann ans Obergericht des Kantons Thurgau weitergezogen werden.

Der Staatsanwalt hatte Schuldsprüche für eine ganzen Reihe von Delikten und eine Freiheitssstrafe von sechs Jahren und vier Monaten gefordert. Der Verteidiger hatte für einen umfassenden Freispruch plädiert. Seiner Ansicht nach sind die Verfehlungen seines Mandanten nicht rechtsgültig belegt. Zudem warf er den Behörden Mängel und Fehler in ihrer Arbeit vor.

(text:sda/bild:sda)