Gemeinderat will bei Gygerrain trotz Einsprachen vorwärtsmachen
Der Gemeinderat will die kompakte Bebauung einer Restfläche in der Bauzone von Faulensee ermöglichen. Er hat die dafür nötige Änderung der baurechtlichen Grundordnung zuhanden des Grossen Gemeinderats verabschiedet. Auf der Restfläche einer bestehenden Bauzone sollen am Rand von Faulensee zwei Chalets und das neungeschossige «Waldhaus» entstehen. Insgesamt sind rund 20 Familien- und Kleinwohnungengeplant. Für die Realisierung der Überbauung ist eine Änderung der baurechtlichen Grundordnung nötig. Während der öffentlichen Auflage vom 23. Oktober bis 24. November 2025 gingen vier Einsprachen und drei Rechtsverwahrungen ein. Die Einspracheverhandlungen im Juni 2026 brachten keine Einigung. Alle Einsprachen wurden aufrechterhalten. Der Gemeinderat beantragt dem Kanton, die Einsprachen abzuweisen. Der Kanton wird im Rahmen der Genehmigung nach der Urnenabstimmung darüber entscheiden. Nun hat der Gemeinderat die Planungsvorlage zuhanden des Grossen Gemeinderats verabschiedet. Der Grosse Gemeinderat entscheidet am 7. September 2026 über das Geschäft. Die Volksabstimmung
findet voraussichtlich Ende Februar 2027 statt.
(text:pd/bild:zvg)