22 Dezember 2023

Gemeinderat erklärt «Thuner Wohn-Initiative» für teilweise ungültig

Die «Thuner Wohn-Initiative» kann grundsätzlich verfassungskonform umgesetzt werden. Ein Anteil von 15 Prozent gemeinnützigem Wohnen bis ins Jahr 2035 ist jedoch praktisch ausgeschlossen. Weil das Ziel ohne Angabe der Jahrzahl erreichbar ist, erklärt der Gemeinderat die Initiative nur teilweise für ungültig. Bis im Juni 2024 soll die Initiative dem Stadtrat vorgelegt werden.

Am 15. Juni 2023 hat ein Initiativkomitee eine Doppelinitiative für bezahlbare Wohnungen eingereicht («Bostudenzelg-Initiative» und «Thuner Wohn-Initiative»). Nach einer Zusicherung des Gemeinderates hat das Initiativkomitee die «Bostudenzelg-Initiative» zurückgezogen. Damit verbleibt die «Thuner Wohn-Initiative». Mit dieser Initiative wird der Erlass eines Reglements verlangt, welches vorsieht, dass sich die Stadt Thun mit einer aktiven Wohnpolitik im Sinne einer ausgewogenen Wohnraumversorgung für alle Bevölkerungsschichten für gemeinnützige und preisgünstige Wohnungen einsetzt. Als Ziel soll das Reglement festlegen, dass sich im Jahr 2035 mindestens 15 Prozent der Wohnungen in der Stadt Thun im Eigentum von gemeinnützigen Wohnbauträgern befinden, die dem Prinzip der Kostenmiete verpflichtet sind.

Bis 2035 nicht umsetzbar
Bei der Prüfung der Gültigkeit kam der Gemeinderat zum Schluss, dass die «Thuner Wohn-Initiative» grundsätzlich verfassungskonform umgesetzt werden kann. Ein Anteil von 15 Prozent gemeinnützigem Wohnen bis ins Jahr 2035 ist jedoch praktisch ausgeschlossen. Damit ist die Initiative in diesem Punkt nicht durchführbar. Die Initiative wird allerdings nicht in ihrer Gesamtheit ungültig. Es genügt, die Jahrzahl 2035 zu streichen, weil ein nicht terminiertes, langfristiges Ziel grundsätzlich erreichbar ist und anzunehmen ist, dass die Initiative auch in dieser Form unterzeichnet worden wäre. Die Initiative ist daher bloss für teilungültig zu erklären (vgl. den beiliegenden Beschluss des Gemeinderates mit der ausführlichen Begründung).

Spätestens im Juni 2024 im Stadtrat
Der Gemeinderat hat das Planungsamt beauftragt, ein entsprechendes Stadtratsgeschäft mit einer inhaltlichen Stellungnahme zu dieser Initiative vorzubereiten. Dieses muss der Stadtrat spätestens am 13. Juni 2024 behandeln. Eine allfällige Volksabstimmung (im Falle einer Abweisung der Initiative durch den Stadtrat) findet spätestens am 24. November 2024 statt

(text:pd/bild:beo)