12 Dezember 2025

Gemeinden sollen Eigentümerinnen des «herrenlosen Landes» werden

Der Regierungsrat will das Eigentum an nicht kultivierbarem Land wie Felsen, Schutthalden oder Gletscher den Einwohnergemeinden übertragen. Er entspricht damit dem Wunsch der Mehrheit der fünfzehn Oberländer Gemeinden, auf deren Gebiet sich solche Flächen befinden. Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zu diesen und weiteren Anpassungen des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch eröffnet. Unter anderem soll es in Zukunft für Private nicht mehr möglich sein, schnell und unkompliziert an herrenloses Land zu kommen, wie dies der selbsternannte „König der Schweiz“, der Burgdorfer Jonas Lauwiner in den letzten Jahren flächendeckend gemacht hat. Neu sollen Gemeinden hier ein Vorkaufsrecht erhalten. Die Vernehmlassung dauert bis am 10. März 2026.

(text:pd&ogr/bild:unsplash)