Gemeinde nicht Nebenklägerin nach Katastrophe von Crans-Montana
Die Gemeinde Crans-Montana VS wird im Fall der Brandkatastrophe auf ihrem Gebiet nicht als Nebenklägerin auftreten. Sie hat die Staatsanwaltschaft über diesen Entscheid informiert.
Die Walliser Staatsanwaltschaft bestätigte am Montag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA eine entsprechende Meldung von RTS. Zu Beginn der vergangenen Woche hatte die Staatsanwaltschaft die Gemeinde darüber informiert, dass sie in diesem Fall aufgrund der Rechtsprechung nicht als Strafklägerin auftreten könne.
Daraufhin setzte die Staatsanwaltschaft den Gemeindebehörden eine Frist von fünf Tagen, um zu dieser Frage Stellung zu nehmen. Stattdessen strebt die Gemeinde nun an, „Partei des Verfahrens“ zu sein. Mit diesem Schritt erhofft sich die Gemeinde Zugang zu den Akten, die Teilnahme an Einvernahmen sowie die Möglichkeit, den befragten Personen Fragen zu stellen.
Über dieses Gesuch der Gemeinde muss die Staatsanwaltschaft noch entscheiden. Nur zwei Tage nach dem verheerenden Brand in der Silvesternacht hatte der Gemeinderat von Crans-Montana mitgeteilt, dass sich die Gemeinde als „Zivilpartei“ am Strafverfahren beteiligen wolle.
(text:sda/bild:unsplash)