8 Mai 2023

Gegenvorschlag zur Berner Solar – Initiative

Solarenergie soll im Kanton Bern rasch ausgebaut werden: Das verlangt die im November 2021 eingereichte «Berner Solar-Initiative». Besonders das Potenzial auf Dächern soll besser genutzt werden. In der Zwischenzeit wurden die Anliegen der Initiative teilweise vom Bundesrecht überholt. Mit dem dringlichen Bundesbeschluss zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter hat die Bundesversammlung die Solarpflicht für grössere Neubauten erlassen – befristet bis Ende 2025. Der Kanton Bern hat diese Vorgaben mit der Revision der Energieverordnung auf Anfang 2023 umgesetzt. Weiter verlangt die Solar-Initiative eine Solarpflicht für bestehende Bauten, sofern sich die Dach- und Fassadenflächen eignen und die Installation zumutbar ist.

Wie die Initiantinnen und Initianten will der Regierungsrat die Produktion von Solarenergie vorantreiben. Allerdings erachtet er die Nachrüstungspflicht bei bestehenden Bauten als unverhältnismässig. Er lehnt die vorliegende Initiative darum ab und legt einen Gegenvorschlag mit folgenden Schwerpunkten vor:

  • Solarpflicht für Neubauten: Die Dächer von Neubauten sollen möglichst vollständig für die Produktion von Solarenergie genutzt werden. Eine Vorschrift für Solaranlagen an Fassadenflächen erachtet der Regierungsrat aus verschiedenen Gründen als problematisch. Der Gegenvorschlag legt aber nicht zwingend fest, ob Solaranlagen auf Dach- oder an Fassadenflächen installiert werden sollen.
  • Solarpflicht bei Dachsanierungen: Bei bestehenden Bauten greift die Solarpflicht nur, wenn Dachflächen umfassend saniert werden

(text:pd/bild:unsplash)