22 Oktober 2022

Gebiets-Einzonungen für Mitholzerinnen genehmigt

Durch die Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz wird ein Wegzug eines Teils der Mitholzer Bevölkerung über mehrere Jahre nötig. Der Gemeinderat ist sehr daran interessiert, der Bevölkerung von Mitholz innerhalb der Gemeinde Ersatzlösungen anbieten zu können. Er hat deshalb bereits zu Beginn des Jahres 2020 mit ersten Abklärungen über die Möglichkeiten einer Ortsplanungsrevision begonnen. Nach den Planungsschritten Mitwirkung, Vorprüfung und öffentlicher Auflagen hat der Gemeinderat der Bevölkerung an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung die Ortsplanungs-Teilrevision zum Beschluss vorgelegt. Die Stimmberechtigten sind dem Antrag des Gemeinderats gefolgt und haben die Planung nahezu einstimmig gutgeheissen. Sie geht nun zur Genehmigung an das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern.

Die Planung hat zum Ziel, für die vom Wegzug aus Mitholz betroffene Bevölkerung Bauland für Wohn- und Arbeitsräume innerhalb der Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Zudem sollen günstige Voraussetzungen geschaffen werden, um eine unvermeidliche Abwanderung ausgleichen, den Finanzhaushalt, die Schule und das gesellschaftliche Leben erhalten und die spätere Wiederbesiedlung von Mitholz sicherstellen zu können. Obwohl die Gemeinde gemäss kantonalem Richtplan keinen Baulandbedarf geltend machen kann, haben die zuständigen Stellen von Bund und Kanton der Teilrevision mit den neuen Einzonungen aufgrund der ausserordentlichen Situation zugestimmt. Jedoch ist die Einzonung an die Voraussetzung gebunden, dass das Bauland lediglich für die Umsiedlung der Mitholzer Bevölkerung reserviert wird. Hier konnte der Gemeinderat mit der Genehmigungsbehörde das Zugeständnis aushandeln, dass ein limitierter Anteil der zu schaffenden Wohnfläche pro Gebäude auch für Personen von ausserhalb der Gemeinde gebaut werden darf. Ein Votant wies darauf hin, dass die dafür vorgesehene Fläche von 100 m2 nicht ausreichend sei und stellte den Antrag auf eine Ausdehung auf 125 m2. Dies würde es ermöglichen, Familienwohnungen zu schaffen. Der Gemeinderat musste den Antragsteller jedoch informieren, dass die Genehmigungsbehörde einer Ausdehung der Fläche kaum zustimmen werde. Das AGR habe im Verlauf der Planung die Vorstellunen der Gemeinde bereits zurückgestutzt und die jetzt im Reglement festgelegten 100 m2 seien erst nach zähen Verhandlungen mit dem AGR zustande gekommen. Daraufhin wurde der Antrag zurückgezogen.

(text:pd/bild:archiv)