12 April 2023

Gemeinsame Nutzung von Mountainbike-Routen und Wanderwegen im Kt.BE

Die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission (BaK) hat das Strassengesetz in zweiter Lesung für die Sommersession im Grossen Rat vorberaten. Sie beantragt die Annahme des Gesetzes mit zwei Anpassungen gegenüber dem Vorschlag des Regierungsrates. Einerseits will die Kommission eine gemeinsame Nutzung der Mountainbike-Routen und Wanderwege anstreben. Sie beantragt hierfür eine Bestimmung im Strassengesetz, sagt Komissionsvizepräsident Peter Flück zu Radio BeO. Gemäss BaK muss es auch aus Kostengründen das Ziel sein, bei der Planung die Wanderwege und die Mountainbike-Routen aufeinander abzustimmen. Dort, wo es möglich ist, sollen die Mountainbike-Routen und die Wanderwege gemeinsam genutzt werden. An stark frequentierten Orten soll jedoch eine Aufteilung in zwei unterschiedliche Wege stattfinden. Damit will die Kommission der zunehmenden Popularität des Mountainbikesports Rechnung tragen, ohne aber dass Wandernde darunter leiden müssen.

Andererseits ist es aus Sicht der BaK angezeigt, die kommunalen Veloprojekte auch in den Agglomerationen stärker zu fördern und finanziell zu unterstützen. Um die Gemeinden in diesem Vorhaben besser zu unterstützen, beantragt die BaK entgegen dem Antrag des Regierungsrates die Staatsbeiträge für die Förderung der kommunalen Veloprojekte beizubehalten. Zudem möchte sie den Beitragssatz an kommunale Velowege, die für den Veloalltagsverkehr dienen, im Gesetz erhöhen. Dabei sollen insbesondere Veloprojekte in den Agglomerationen gefördert werden, die ein grosses Potential an Veloverkehr aufweisen. Mit diesen beantragten Anpassungen soll vermieden werden, dass die Gemeinden höhere Restkosten für kommunale Veloprojekte in den Agglomerationen hätten tragen müssen und es bestünde das Risiko, dass gewisse Projekte nicht mehr finanziert werden könnten. Dies möchte die BaK damit unbedingt vermeiden. Zudem soll auch der Veloalltagsverkehr in den Agglomerationen effektiver gefördert werden. Eine Minderheit der Kommission möchte den Beitragssatz an kommunale Veloprojekte nicht erhöhen.

Mit der Revision des kantonalen Strassengesetzes ist auch der Verein Berner Wanderwege im Grundsatz einverstanden. Wenn es aber um die Koexistenz von Wander- und Bikewegen geht, müsse man allerdings einige Punkte beachten, sagt der Vereinspräsident Bernhard Schmidt zu Radio BeO. Bei einem dieser Punkte geht es um das Thema Sicherheit. Diese könne aufgrund der Gegebenheiten der unterschiedlichen Wege nicht immer gewährleistet werden und sei deshalb problematisch. Des Weiteren müsse man auch beachten, dass mit der Schaffung solcher Koexistenzen keine bestehenden Angebote gefährdet, sagt Schmidt weiter. Das letzte Wort zur Anpassung des kantonalen Strassengesetzes hat das Berner Kantonsparlament in der Sommersession.

(text:pd,ola/bild:keystone)