13 Februar 2025

Frutigen wehrt sich erfolgreich gegen das AGR

Die Gemeinde Frutigen wehrt sich gegen das Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR. Beim vorliegenden Fall geht es um das alte Schulhaus, welches zurzeit in der Zone für öffentliche Nutzung „Vorderhasli“ liegt. Da man das Grundstück gerne verkaufen oder bebauen möchte, passt die aktuelle Zone nicht. Das ist auch der Grund, weshalb es überhaupt eine Zonenänderung braucht. In der ersten Phase habe das AGR dann festgelegt, dass es eine Wohnzone W3 sein müsse. Dies mit dem Grund, dass es eine Aufzonung gegenüber den heutigen Massen gegeben müsse, erklärt der Bauverwalter von Frutigen, Patrick Suter:

«Gegen die W3 hat sich die Gemeinde nun gewehrt, respektive auch die Anwohner dahinter. Es hat ja auch Einsprachen dagegen gegeben. Deshalb hat sich die Gemeinde dann mit dem AGR „gezankt“ und nun haben wir es durchgebracht, dass es eine W2 wird.»

Die Gemeinde Frutigen habe für die Parzelle zwar noch keine konkreten Pläne, die Absicht wäre aber ein Verkauf des Grundstückes. So könnte neuer Wohnraum geschaffen werden, ergänzt Patrick Suter. Die zweite öffentliche Planauflage kann noch bis am 6. März 2025 in der Bauverwaltung Frutigen eingesehen werden.

(text:jkä/bild:zvg website gemeinde frutigen)