Frutigen muss Sanierungsarbeiten vergeben
Die Regierungsstatthalterin von Frutigen-Niedersimmental hat die Beschwerde gegen den Verfahrensabbruch der Gemeinde Frutigen betreffend die Vergabe der Architekturleistungen
für die Sanierung der Turnhalle und Garderobentrakt gutgeheissen. Mit Beschwerdeentscheid vom 12. Dezember 2022 hob sie den Verfahrensabbruch der Gemeinde Frutigen auf.
Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr hatte die Regierungsstatthalterin eine Beschwerde im selben Vergabeverfahren zu prüfen. Im ersten Verfahren hatte die Regierungsstatthalterin im Juli 2022 eine Beschwerde des zweitplatzierten Architekturunternehmens gegen die Vergabe der Architekturleistungen geprüft, gutgeheissen und zur Neubeurteilung der Offerten und zur Erteilung des Zuschlags an die Gemeinde Frutigen zurückgewiesen. Anstelle einer Neubeurteilung der Offerten und Erteilung des Zuschlages brach die Gemeinde Frutigen das Vergabeverfahren ab. Dagegen reichte die gleiche Beschwerdeführerin erneut Beschwerde bei der Regierungsstatthalterin ein.
Keine wichtigen Gründe für den Verfahrensabbruch / Verletzung des Gleichbehandlungsgebots
Gestützt auf die vergaberechtlichen Bestimmungen darf ein laufendes Submissionsverfahren nur aus wichtigen Gründen abgebrochen werden. Die Regierungsstatthalterin kommt zum Schluss, dass die von der Gemeinde Frutigen vorgebrachten Gründe einen Verfahrensabbruch nicht rechtfertigen. Die Abbruchsverfügung war somit rechtswidrig. Gestützt darauf hiess die Regierungsstatthalterin die Beschwerde gut und hob den Verfahrensabbruch der Gemeinde Frutigen mit Beschwerdeentscheid vom 12. Dezember 2022 auf.
Gegen den Entscheid der Regierungsstatthalterin können die Parteien innert 10 Tagen Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern erheben. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.
(text:pd/bild:kandertal.ch)