Freigabe für Wolf-Abschuss in Guttannen
In der Nacht auf den 3. Juli sowie in der Nacht auf den 5. Juli 2025 fanden auf der Alp Bänzlaui in der Gemeinde Guttannen Wolfsattacken auf eine Schafherde statt. Insgesamt wurden vier Schafe tot aufgefunden, fünf mussten notgetötet werden und zwei Schafe überlebten verletzt. Die Schafherde mit rund 300 Tieren war durch drei Herdenschutzhunde geschützt.
Mit dem Riss vom 5. Juli 2025 ist die gesetzliche Vorgabe für den Abschuss eines Wolfs erfüllt. Der Kanton Bern verfügt den Abschuss eines Einzelwolfs mit folgenden Auflagen:
Der Abschussperimeter umfasst die Alpen Bänzlaui und Holzhüs / Steinhüs. Zum Abschuss sind einzig die kantonalen Wildhüter berechtigt. Der Abschuss muss in direkter oder indirekter Verbindung mit einem Angriff auf Nutztiere stattfinden (in flagranti). Die Verfügung ist bis am 24. August 2025 befristet und nur so lange, als sich die Schafe auf den Alpen befinden.
Gegen die Abschussverfügung können beschwerdeberechtigte Verbände Beschwerde führen. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung jedoch entzogen.
(text:pd/bild:pixabay)