17 November 2025

Förderung gemeinnützigen Wohnbaus geht in die Vernehmlassung

In Thun soll es mehr gemeinnützigen und preisgünstigen Wohnraum geben. Mit einem neuen Reglement schafft die Stadt eine Grundlage zu deren Förderung. Im Juni 2024 hat der Stadtrat den Auftrag zur Erarbeitung eines entsprechenden Reglements erteilt. Ende November startet die Vernehmlassung.

Bis 2045 sollen 1’000 gemeinnützige Wohnungen gebaut oder in Planung sein. So sieht es der Gegenvorschlag zur Thuner Wohninitiative vor. Im Juni 2024 nahm der Stadtrat diesen Gegenvorschlag an. Der Gemeinderat wurde damit mit der Erarbeitung eines Reglements zur Förderung des gemeinnützigen und des preisgünstigen Wohnraums beauftragt. In der Zwischenzeit hat die Stadt ein entsprechendes «Reglement zur Förderung des gemeinnützigen und des preisgünstigen Wohnraums (Wohnraumförderungsreglement WFR)» ausgearbeitet.

Dieses sieht weiter eine enge Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften vor, welche teilweise bereits Baurechte auf städtischem Land besitzen, erklärt der Thuner Stadtpräsident Raphael Lanz. Kostenmieten sollen dabei verhindern, dass die Preise dieser Wohnungen ähnlich steigen wie die Marktmieten.

Kein Thema ist für Thun ein Wechsel zum Wiener Modell, also dass die Stadt selber Wohnungen baut und vermietet. Die Zusammenarbeit mit den Wohnbaugenossenschaften habe sich bewährt, so Lanz weiter, es gebe aktuell keinen Grund für die Stadt, als Bauherrin in den Immobilienmarkt einzugreifen.

Vom 21. November 2025 bis 9. Januar 2026 führt die Stadt das Vernehmlassungsverfahren durch. Die Vernehmlassung richtet sich an ausgewählte Wohnbauträgerschaften, Verbände, politische Parteien sowie weitere Interessensvertretungen. Ziel ist es, dem Stadtrat bis im Juni 2026 das Reglement zur Beratung und Genehmigung unterbreiten zu können.

(text:pd/bild:unsplash)