9 Januar 2024

Urteil im Jetunfall im Sustengebiet: Fahrlässige Tötung

Der Fluglotse ist am Dienstag in der Hauptverhandlung des Militärgerichts 2 zum tödlichen Flugzeugunfall von 2016 der fahrlässigen Tötung für schuldig erklärt worden. Für den mitangeklagten Leader-Piloten schaute ein Freispruch heraus.

Es ging um einen Unfall am 31. August 2016, bei dem ein Pilot von Meiringen aus in Richtung Sustengebiet gestartet ist und aufgrund von mangelhafter Kommunikaton mit einem Lotsen zu tief flog und in den tiefhängenden Wolken mit einer Felswand kollidierte.

Der angeklagte Fluglotse wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 170 Franken verurteilt. Die übrigen Verfahren unter anderem wegen fahrlässiger Nichtbefolgung von Dienstvorschriften und Verschleuderung von Material wurden eingestellt.

Das Gericht sah den Fluglotsen im Gegensatz zum anführenden Militärpiloten in einer Mitverantwortung für den tödlichen Unfall. Auch wenn man einbeziehe, dass bei ihm viele unglückliche Umstände zusammengelaufen seien, habe er aus Sicht der Gerichts einen verheerenden Fehlentscheid getroffen, sagte der vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung.

Dieser Fehlentscheid habe darin bestanden, dass er dem später verunglückten Piloten auf Rücksprache eine falsche, das heisst massiv zu niedrige Mindestflughöhe angegeben habe. Der Versuch, diesen Fehler zu korrigieren, kam dann zu spät und der 27-jährige Pilot flog zu tief und in die Felswand des Hinter Tierbergs im Sustenmassiv.

(text:sda&ogr/bild:unsplash)