Finanzkommission will Vereine steuerlich stärker entlasten
In der ersten Lesung der Steuergesetz-Revision 2027 hat der Grosse Rat drei Anträge an die FiKo zurückgewiesen. Bei zwei Anträgen ging es darum, Vereine, Stiftungen und «übrige juristische Personen» zusätzlich steuerlich zu entlasten. Nach ihren Abklärungen beantragt die FiKo, den Anträgen zuzustimmen: Gewinne bis 25 000 Franken (bisher 20 800 Franken) und Eigenkapital bis 100 000 Franken (bisher 80 000 Franken) sollen künftig steuerfrei bleiben. Die Mindereinnahmen für den Kanton und die Gemeinden belaufen sich zusammen auf schätzungsweise 100 000 Franken pro Jahr und sind somit verkraftbar.
(text:pd/bild:unsplash)