21 August 2024

Finanzkommission prüft Gegenvorschlag zur Grossraubtier-Initiative

Die Finanzkommission (FiKo) prüft, ob sie der Verfassungsinitiative «Für einen Kanton mit regulierbarem Grossraubtierbestand» einen Gegenvorschlag gegenüberstellen will. Zudem fordert die FiKo bei der Revision des kantonalen Finanz- und Lastenausgleichs mehr Tempo. Burgdorf und Langenthal sollen rasch Pauschalabgeltungen für ihre Zentrumslasten erhalten.

Die FiKo hat die Verfassungsinitiative «Für einen Kanton mit regulierbarem Grossraubtierbestand» vorberaten. Die Initiative will, dass der Kanton Bern noch mehr Autonomie und Kompetenzen bei der Regulierung von Grossraubtieren und deren Schutz hat. Die FiKo hat eine Delegation des Initiativkomitees und eine Vertretung aus dem Kanton Wallis angehört. Die Walliser Stimmbevölkerung nahm eine gleichlautende Initiative im Jahr 2021 an. Die Kommission hat von den Ausführungen des Regierungsrats Kenntnis genommen, wonach das Bundesrecht den Kantonen kaum Handlungsspielraum offenlässt.

Die Dringlichkeit und den Handlungsbedarf bezüglich Regulierung von Grossraubtieren hat die Kommission unterschiedlich eingeschätzt. Mehrere Mitglieder der Kommission haben Zweifel daran geäussert, ob es sinnvoll sei, das Anliegen – wenn es denn vom Volk unterstützt wird – auf Verfassungsstufe zu verankern. Eine knappe Mehrheit der Kommission hat sich schliesslich dafür ausgesprochen, einen Gegenvorschlag zur Verfassungsinitiative zu prüfen mit dem Ziel, eine mögliche Regelung auf Stufe Gesetz zu verankern. Dazu hat die Kommission zusätzliche neun Monate Zeit.

Die Beratung der Verfassungsinitiative «Für einen Kanton mit regulierbarem Grossraubtierbestand» wird 2025 stattfinden.

(text:pd/symbolbild:unsplash)