20 Mai 2025

FiKo mit drei Forderungen zum Geschäftsbericht 2024

Die Finanzkommission (FiKo) beantragt dem Grossen Rat die Genehmigung des Geschäftsberichts 2024. Gleichzeitig hat sie drei Planungserklärungen verabschiedet. Unter anderem sollen noch bestehende Systemmängel rasch behoben werden.

Die FiKo nimmt das Ergebnis der Jahresrechnung 2024 des Kantons Bern zur Kenntnis. Sie beantragt dem Grossen Rat, den Geschäftsbericht 2024 zu genehmigen. Die Jahresrechnung schliesst mit einem Defizit von 10,7 Millionen Franken, und die Verschuldung nahm um 157,5 Millionen Franken zu. Trotz der beiden negativen Kennzahlen können sowohl die Schuldenbremsen der Erfolgsrechnung wie auch der Investitionsrechnung eingehalten werden.

Bei der Prüfung der Jahresrechnung ist der FiKo aufgefallen, dass neben den Erträgen auch die Aufwände höher ausgefallen sind als im Budget angenommen. Der Grund dafür ist insbesondere die restriktive Budgetierungspraxis des Regierungsrates. Die Mehrerträge haben die Mehraufwendungen nicht kompensieren können, so dass im Vergleich zum Budget keine Verbesserung des Ergebnisses erreicht werden konnte. Auch die Budgetgenauigkeit fiel infolgedessen geringer aus als in den Vorjahren.

Mängel beim Jahresabschluss rasch beheben
Zum zweiten Mal konnte ein Jahresabschluss mit der 2023 eingeführten Geschäftssoftware SAP erfolgreich bewältigt werden. Die Finanzkontrolle ist bei ihren Prüfungen jedoch auf Fehler gestossen, zum Beispiel bei der Abstimmung der Rückstellungen von Zeitguthaben. Die FiKo beantragt dem Grossen Rat eine Planungserklärung, die den Regierungsrat, die Verwaltung, aber auch die Finanzkontrolle verpflichten will, der Behebung der festgestellten Mängel hohe Priorität einzuräumen und den unbefriedigenden Zustand der Einschränkungen in der Jahresrechnung rasch zu beheben.

Zwei weitere Planungserklärungen
Darüber hinaus beantragt die FiKo dem Grossen Rat zwei zusätzliche Planungserklärungen. Darin fordert sie, dass die Abtragung des Finanzierungsfehlbetrags von 163 Millionen aus dem Jahresabschluss 2023, der bis Ende 2028 kompensiert werden muss, in geeigneter Weise im Budget 2026 und Aufgaben/-Finanzplan 2027–29 berücksichtigt wird. Zudem soll die Einhaltung der maximalen Neuverschuldung von 500 Millionen Franken für die Bewältigung des Investitionsmehrbedarfs in den kommenden Budgets, Aufgaben-/Finanzplänen und Geschäftsberichten abgebildet werden.

(text:pd/symbolbild:pexels)