8 Juli 2022

Fifa-Prozess: Ausreichend Indizien für einen mündlichen Vertrag

Das Bundesstrafgericht geht davon aus, dass das Verfahren gegen Blatter und später Platini zurecht eröffnet wurde. Allerdings hat es nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten entschieden.

Das Gericht sei zum Schluss gelangt, dass Platini aufgrund seiner Bekanntheit und der im Fussball üblichen Honoraren damals durchaus eine Million Franken pro Jahr habe verlangen können. Dies führte die vorsitzende Richterin am Freitag im Rahmen der Urteilseröffnung aus. Dass es als Abmachung nur den schriftlichen Vertrag von 1999 über 300’000 Franken gegeben habe, sei unwahrscheinlich.

Dies hätte bedeutet, dass Platini im ersten Jahr ohne Abmachung über seine Bezahlung für Blatter gearbeitet hätte. Es sei tatsächlich denkbar, dass der schriftliche Vertrag aufgesetzt werden musste, damit der Lohn von der Fifa überhaupt ausbezahlt werden konnte. Dieser schriftliche Vertrag sei jedoch nicht abschliessend gewesen, weil die Fifa zu jenem Zeitpunkt einen Liquiditätsengpass hatte und nicht mehr Geld zahlen konnte.

Weiter erachtet es das Gericht als nachvollziehbar, dass Platini das noch ausstehende Geld verlangte, als er von den hohen Abgangsentschädigungen an andere Fifa-Funktionäre hörte. Dabei irrte sich Platini im Betrag, da er davon ausgegangen war, dass man ihm bereits vier Mal 500’000 Franken bezahlt hatte.

(text&bild:sda)