Feuer(werks)verbot im Kanton Bern: Das gilt
Im Ganzen Kanton Bern gilt aktuell und über den Nationalfeiertag ein absolutes Feuerwerksverbot. Dieses betrifft sowohl Raketen, wie auch etwa die sogenanten Knallteufel oder Vulkane. Verboten ist auch das Steigenlassen von Himmelslaternen und das Anzünden von Höhenfeuern. Einzig auf den grossen Seen sind Feuerwerke möglich. So hat das Regierungsstatthalteramt Thun die Feuerwerke auf dem Thunersee vor Gunten und Oberhofen bewilligt.
In Waldesnähe, also näher als 50 Meter am Waldrand und im Wald, gilt ein generelles Feuerverbot. Hier ist offenes Feuer verboten, genauso wie Zigaretten- bzw Zigarrenrauchen, die traditionellen Lampions oder Campingkocher oder Kohlegrills. Ausserhalb der Waldnähe ist Grillen erlaubt allerdings mahnt der Kanton auch hier zur Vorsicht.
Zuwiderhandlungen können mit Bussen von bis zu 20.000 Franken geahndet werden.
Aktuell gilt im Kanton Bern die Waldbrandgefahr der Stufe vier von fünf. Wenn sich die Situation nicht entspannt, könnte sich die Situation auch auf die höchste Gefahrenstufe erhöhen.
(text:csc/bild:unsplash)