10 März 2022

Feuerwehr und Zivilschutz: gemeinsame Analyse der Ausbildungsinfrastruktur

Als Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes arbeiten die Feuerwehren und die Zivilschutzorganisationen im Einsatz oft eng zusammen und setzen dabei teilweise das gleiche Material ein. Es ist daher zentral, diese Zusammenarbeit auch im Bereich der Ausbildung zu berücksichtigen. Seit einigen Jahren werden die knapp 10’000 Angehörigen der 168 Feuerwehrorganisationen und rund 7’800 Angehörigen der 31 Zivilschutzorganisationen im Kanton Bern an den gleichen Standorten in Aarwangen, Büren a.A., Spiez und Köniz ausgebildet. Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) führt zusätzlich in Thun und Zweisimmen Ausbildungen durch, und die Zivilschutzleistenden aus dem Berner Jura werden in Tramelan ausgebildet. Die Ausbildungszentren werden von den Gemeinden getragen und betrieben. Die GVB ist unter anderem vom Kanton beauftragt, die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen im Kanton Bern sicherzustellen und zu organisieren. Dafür stellt die GVB auch die finanziellen Mittel bereit. Im Bereich des Zivilschutzes ist die Verantwortlichkeit geteilt: Gegenüber dem Bund muss das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM) der Sicherheitsdirektion die Ausbildung der Schutzdienstleistenden sicherstellen. Das kantonale Recht delegiert diese Aufgabe jedoch grösstenteils an die Gemeinden, welche die Ausbildung auch finanzieren.

Gemeinsames Projekt zur Überprüfung der Ausbildungsinfrastruktur

Sinkende Bestände beider Organisationen, der absehbare teils erhebliche Investitionsbedarf in einigen Ausbildungszentren sowie die bereits unter den Zentren geführten Diskussionen haben die GVB und das BSM bewogen, ein gemeinsames Projekt zur Überprüfung der Ausbildungsinfrastruktur im Bereich der Feuerwehr und des Zivilschutzes zu lancieren. Dieses mittel bis langfristig ausgerichtete Vorhaben verfolgt das Ziel, auch in Zukunft eine qualitativ hochstehende Ausbildung sicherzustellen und damit den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. In einem ersten Schritt soll eine gemeinsame Analyse zur aktuellen Situation durchgeführt werden. Darauf gestützt werden in einem zweiten Schritt bis Ende 2022 mögliche Lösungen für die Zukunft aufgezeigt. Bei diesem zweiten Schritt werden auch die direkt betroffenen Ausbildungszentren respektive deren Trägerschaften in die Projektarbeit einbezogen.

(text:pd/bild: