Feuerwehr-, Polizei- und Zivilschutzausbildung soll zentralisiert werden
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(02:56)
Die Sicherheitskommission des Grossen Rates unterstützt die Strategie für ein gemeinsames Aus- und Weiterbildungszentrum von Feuerwehr, Zivilschutz und Kantonspolizei. Sie beantragt dem Grossen Rat, den Bericht mit Planungserklärungen zu Kenntnis zu nehmen. Das Zentrum soll die heutigen Ausbildungsstandorte mit aufwendiger Spezialinfrastruktur an einem Ort bündeln und moderne Anforderungen an Ausbildung und Umweltschutz erfüllen.
Der Regierungsrat plant mit der Gebäudeversicherung Bern (GVB) unter dem Projekttitel «Sirius3» ein gemeinsames Aus- und Weiterbildungszentrum für Feuerwehr, Zivilschutz und Kantonspolizei in Utzenstorf zu realisieren. Die heutigen, mehrheitlich dezentralen Aus- und Weiterbildungszentren erfüllen die Anforderungen an eine zeitgemässe Ausbildung und den Umweltschutz nicht mehr. Im geplanten Zentrum sollen deshalb jene Aus- und Weiterbildungen stattfinden, die eine aufwendige Spezialinfrastruktur benötigen. Die übrigen Kurse bleiben weiterhin dezentral in den Regionen und Gemeinden. Das gemeinsame Zentrum soll Synergien schaffen und Umweltstandards – etwa beim Umgang mit Löschwasser – einhalten.
Sicherheitskommission unterstützt die Strategie
Die Sicherheitskommission (SiK) unterstützt die Strategie für das gemeinsame Aus- und Weiterbildungszentrum und beantragt dem Grossen Rat Kenntnisnahme. Sie hat im Rahmen der Vorberatung des Geschäfts Partnerorganisationen als auch eine Vertretung eines ähnlichen, schon realisierten Zentrums in Zürich angehört.
Die Kommission beantragt dem Grossen Rat mehrere Planungserklärungen zum Bericht. Diese sollen sicherstellen, dass Erkenntnisse aus aktuellen und früheren Bauprojekten des Kantons frühzeitig in die Planungsarbeiten, insbesondere die Projektierungsphase einfliessen.
So sollen mit der Planung, wie dies bisher auch schon umgesetzt wird, Anforderungen an einen professionellen Ausbildungsbetrieb und die Grundsätze von Prävention und Deeskalation, Verhältnismässigkeit, Antidiskriminierung sowie der Umgang mit psychischen Krisen als verbindliche Elemente der Planung sichergestellt werden. Geotechnische Risiken und mögliche Altlasten sollen frühzeitig geprüft und Kostensteigerungen durch ein enges Bestell- und Projektmanagement vermieden werden. Ein klar definierter Nutzerbedarf soll zudem spätere Projektanpassungen und -verteuerungen vermeiden. Die SiK will mit diesen Planungserklärungen sicherstellen, dass diesen Grundsätzen im Hinblick auf den Projektierungskredit genügend Rechnung getragen wird.
Eine Minderheit der SiK beantragt eine weitere Planungserklärung. Sie verlangt, dass bereits in der Projektierungsphase Möglichkeiten zur Kosteneinsparung geprüft werden sollen. Die Mehrheit erachtet diesen Schritt als verfrüht und nicht zielführend.
(text:pd/bild:csc)