27 Juli 2022

Feuerverbot im Wald und keine Feuerwerke

Aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» gilt im Kanton Bern weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Zusätzlich haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk sowie von Höhenfeuern erlassen.

«Es ist trocken, die Waldbrandgefahr ist gross, der Kanton hat entschieden – wir müssen akzeptieren, dass das Wetter Höhenfeuer und Feuerwerke nicht zulässt», konstatiert Peter Michel, Präsident des Interlakner Bundesfeier-Komitees. In Interlaken wird es – wie an anderen Orten im Kanton Bern – am 1. August kein Feuerwerk geben.

(text:pd&ad /bild:pixapay)