28 Juni 2023

Feinstaubbelastung nimmt weiter ab

Die Belastung der Atemluft mit Feinstaub im Kanton Bern blieb im Jahr 2022 zum vierten Mal in Folge unter dem Jahresmittelgrenzwert der Luftreinhalte-Verordnung. Die Tagesmittelwerte im Winter 2022/2023 fielen im Vergleich zum Vorjahr leicht höher aus. Grund dafür waren Saharastaub-Ereignisse jeweils im Frühjahr.
Der Tagesmittelgrenzwert der LRV beträgt für Feinstaub PM10 (maximaler Durchmesser 10 Mikrometer) 50 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m3) und darf höchstens 3-mal pro Jahr überschritten werden. Im Winter 2022/2023 wurde er je nach Messstation zwischen 2- bis 3-mal überschritten. Die maximalen Tagesmittelwerte lagen zwischen 34 und 78 µg/m3. Die Tagesmittelwerte für PM10 waren damit leicht höher als im Winterhalbjahr 2021/2022. Verantwortlich hierfür ist im Wesentlichen der Saharastaub im Frühjahr, der die Schweiz erreichte. Aufgrund der mineralischen Zusammensetzung des Saharastaubes stellen diese Sand-Partikel aber nicht eine unmittelbare Gefährdung der Gesundheit dar.

Die Belastung ist jedoch generell abnehmend. Die erfreuliche, stetige Verminderung der Feinstaubbelastung ist vorwiegend auf die technische Entwicklung zurückzuführen. Dies gilt sowohl für Feuerungen, Maschinen und Industrieanlagen als auch für den Strassenverkehr.

(text:pd/bild:unsplash)