Fallzahlen bei eidgenössischen Gerichten sind gestiegen
Beim Bundesverwaltungsgericht hat die Zahl der eingegangenen Fälle 2025 die 10’000er-Marke erstmals überschritten. Dies zeigt der aktuelle Geschäftsbericht. Auch beim Bundes- und beim Bundesstrafgericht ist die Tendenz steigend.
Beim Bundesverwaltungsgericht ist die Zahl der Neueingänge 2025 um rund 18 Prozent gestiegen. In absoluten Zahlen heisst dies, dass 10’104 neue Fälle bei diesem Gericht eingegangen sind. Das ist gegenüber dem Vorjahr ein Plus von fast 1900 Fällen.
Rund 1300 davon fielen bei den beiden Asylabteilungen an. Bereits in den Vorjahren waren die Zahlen in diesen Abteilungen stark gestiegen. Das Bundesverwaltungsgericht wünscht sich deshalb eine frühzeitige Einbindung durch den Gesetzgeber bei Vernehmlassungen oder Ämterkonsultationen, wenn Änderungen wie in der Asylstrategie vorgenommen werden.
Im Geschäftsbericht hält es weiter fest, dass die Verfahrensbeschleunigung ein zentrales Gebot der Justiz sei. Es brauche jedoch ausreichend Personalressourcen, wenn die Fälle rasch behandelt werden sollen.
Claudia Cotting-Schalch, die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts, bezeichnete die Zunahme der Geschäftslast anlässlich der Präsentation der Jahreszahlen 2025 am Dienstag als markant. Die durchschnittliche Verfahrensdauer pro Dossier habe dennoch von 249 Tagen im Vorjahr auf 241 Tage gesenkt werden können.
Auch bei den beiden anderen grossen eidgenössischen Gerichten gab es 2025 einen Anstieg der Neueingänge. So verzeichnete das Bundesgericht ein Plus von rund 6 Prozent (7947 Eingänge).
„Zwischen 2012 und 2025 ist ein Anstieg der Strafsachen um 60 Prozent zu verzeichnen“, erklärte der Präsident des Bundesgerichts, François Chaix, vor den Medien. Neben verfahrensrechtlichen Fragen spiele auch die Frage der automatischen strafrechtlichen Landesverweisung eine Rolle beim Anstieg der Fallzahlen.
Um die beiden strafrechtlich Abteilungen zu unterstützen und zu entlasten, wurde ein System von Aushilfsrichtern aus anderen Abteilungen eingeführt. Für das Jahr 2026 wurden somit drei Aushilfsrichter zur Verfügung gestellt. Diese befristete Massnahme wird von Jahr zu Jahr neu erörtert.
Das Bundesstrafgericht verzeichnet ein Plus von rund 11 Prozent (686 Eingänge). In der Berufungskammer blieb die Zahl der Eingänge relativ konstant. Mit über 40 Fällen liegt sie weit über der ursprünglich prognostizierten Zahl von elf Fällen pro Jahr.
Lediglich beim kleinsten eidgenössischen Gericht, dem Bundespatentgericht, ist die Zahl der neuen Fälle gesunken: von 20 auf 14 im vergangenen Jahr.
(text:sda/bild:unsplash)