23 Juli 2022

Fahrverbotszonen in Mürren und Wengen werden nicht immer ernst genommen

In Mürren und Wengen (Bild) besteht eine rechtskräftige Fahrverbots- und Begegnungszone. Die Fahrverbotszonen und die Begegnungszonen wurden erlassen, um den Fahrverkehr in den beiden Orten auf das Notwendigste zu beschränken. Damit nötige Fahrten ausgeführt werden dürfen, kann der Gemeinderat Ausnahmebewilligungen erteilen. Werden die Fahrverbotszonen ohne gültige Ausnahmefahrbewilligung befahren, gilt dies als strafbare Handlung. Der Gemeinderat musste vermehrt von solchen Widerhandlungen Kenntnis nehmen und hat daher beschlossen, gegen diese Verfehlungen mit entsprechenden Massnahmen vorzugehen.

(text:pd/bild:archiv)