EU führt neue Bearbeitungsgebühr für billige Online-Ware ein
Im Kampf gegen die Flut kleiner Pakete aus Onlinekäufen aus Drittstaaten führt die EU eine neue Bearbeitungsgebühr ein. Ab 1. November soll die neue Abgabe für jedes im Internet bestellte und in die EU eingeführte Produkt gelten.
Die Gebühr soll von den nationalen Behörden erhoben werden. Darauf einigten sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Länder in Brüssel, wie beide mitteilten.
Die Höhe der Gebühr muss noch von der EU-Kommission festgelegt werden. Mit der Abgabe sollen die steigenden Kosten durch die wachsende Zahl kleiner Sendungen aus dem Online-Handel gedeckt werden – etwa die Sichtung und Kontrolle bei der Einfuhr.
Die Bearbeitungsgebühr kommt zusätzlich zu geplanten neuen Zollgebühren. Zwar können Pakete mit einem Wert von bis zu 150 Euro bislang zollfrei in die Staatengemeinschaft eingeführt werden. Um unerwünschten Billigimporten etwas entgegenzusetzen, gilt jedoch ab Juli für jedes Paket mit einem Warenwert bis 150 Euro eine Abgabe in Höhe von drei Euro.
(text:sda/bild:keystone)