2 Oktober 2026

EU beschliesst neue Regeln für abgewiesene Asylbewerber

Die EU hat neue Regeln für Rückführungen von abgewiesenen Asylbewerbern und -bewerberinnen beschlossen. Neu sollen Abgewiesenen, die nicht kooperieren, etwa die Sozialleistungen gekürzt werden können. Die Änderungen gelten auch für die Schweiz.

Der Rat der Mitgliedsstaaten hat am Donnerstag in Luxemburg seine Zustimmung für die neue Richtlinie gegeben. Sie soll am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten, wie der Rat am Donnerstag mitteilte.

Rückführungsentscheide können neu in der gesamten EU gegenseitig anerkannt werden. Personen mit einem negativen Entscheid hätten nun keinen Anreiz mehr, in einen anderen Mitgliedsstaat zu gehen. Das gilt auch für die Schweiz, die aufgrund der Schengen- und Dublin-Abkommen an der europäischen Asyl- und Migrationspolitik mitwirkt. Bundesrat Beat Jans hatte sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die gegenseitige Anerkennung freiwillig bleibt. Er befürchtete, dass bei einer automatischen Anerkennung die Ausschaffung von abgewiesenen Personen gebremst werden könnte.

Zudem werden Abgewiesene verpflichtet, mit den Behörden zu kooperieren, wie dem Communiqué weiter zu entnehmen war. Bei Nicht-Kooperation könnten ihnen Sozialleistungen gestrichen, Geldstrafen verhängt oder etwa strafrechtliche Sanktionen ausgesprochen werden. Die Massnahmen müssten stets im Einklang mit dem nationalen Recht stehen.

Neu sind laut Communiqué auch Rückkehrzentren in Nicht-EU-Staaten möglich. Dabei brauche es ein entsprechendes Abkommen mit einem Drittstaat. Unbegleitete Minderjährige dürften nicht in solche Zentren verlegt werden. Deutschland, Österreich, Dänemark, Griechenland und die Niederlande führen derzeit Gespräche, um ein Rückkehrzentrum in einem Drittstaat zu eröffnen.

(text:sda/bild:unsplash)