25 April 2023

ETH-Professor klagt an Zürcher Gericht gegen Republik-Journalisten

Ein Journalist der „Republik“ muss sich heute am Zürcher Bezirksgericht verantworten. Ein Professor der ETH sah sich durch einen Artikel verunglimpft. Die Staatsanwaltschaft stützt den Professor und wirft dem Journalisten unter anderem üble Nachrede vor.

Im Artikel aus dem Jahr 2021 geht es um das Verhalten des Professors gegenüber seiner Institutsleiterin, aber auch gegenüber Doktoranden. Der Artikel stützt sich gemäss „Republik“ auf über ein Dutzend involvierte Personen, Mailverläufe, Korrespondenzen sowie einen Untersuchungsbericht.

Beim durchschnittlichen Leser sei der Eindruck entstanden, der Wissenschaftler sei ein „plagiierender, unkollegialer Professor“, der andere Professoren mit haltlosen Vorwürfen eindecke und Doktoranden ausspioniere, heisst es in der Anklageschrift. Auch Vergehen gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb wirft die Staatsanwaltschaft dem Journalisten vor.

Der Professor soll aber die Vorwürfe an die Institutsleiterin, etwa dass sie seine Forschungsgruppe benachteilige, zurückgenommen haben. Auch Plagiatsvorwürfe gegen ihn seien entkräftet worden, begründet die Staatsanwaltschaft die Anklage. Den Plagiatsvorwurf hatte die „Republik“ bereits in einem früheren Artikel thematisiert. Sie zitierte Wissenschaftler, die dem Professoren vorwarfen, ausgerechnet bei seiner Institutsleiterin abgeschrieben zu haben.

Im nun kritisierten Artikel hat der Journalist wiederholt aus dem Untersuchungsbericht eines Juristen über die Vorgänge am Institut zitiert. Diesen hat die ETH selber als „geheim“ eingestuft. Dafür soll der Beschuldigte wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen verurteilt werden.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Geldstrafe von 140 mal 120 Franken. Dafür würde eine Probezeit von zwei Jahren gelten. Ausserdem soll der Journalist 2000 Franken Busse bezahlen. Das Gericht muss auch über Schadensansprüche des ETH-Professors entscheiden. Für den Journalisten gilt die Unschuldsvermutung.

(text:sda/bild:sda)